Freitag, 19 April 2024

Ministerbrief Schuljahr 2021/22

- Elternbrief des Ministers Helmut Holter im Orginal als .pdf anschauen - 

 

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

am 6. September 2021 beginnt in Thüringen das neue Schuljahr. Dieses Schuljahr bringt zwei besondere Aufgaben für die Schulen: Wir werden weiterhin Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus ergreifen. Und wir werden die Schülerinnen und Schüler pädagogisch dort abholen, wo sie nach den langen Phasen des Distanzunterrichts stehen. Für beide Aufgaben sind die Schulen gut gerüstet.

Was die erste Aufgabe angeht, hilft uns der große Fortschritt, den wir als Gesellschaft insgesamt in den letzten Monaten durch die Impfungen erreicht haben. So können wir für Schülerinnen und Schüler und Sie als Familien viele Einschränkungen des Schulbetriebs künftig vermeiden. Vor uns liegt ein Schuljahr in Präsenz. Präventive Schulschließungen wird es nicht mehr geben.

Wir lassen uns dabei von den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats der Thüringer Landesregierung leiten: Die Impfung der Erwachsenen und Jugendlichen ist der wichtigste Beitrag für sichere Schulen in der Pandemie. Wie Sie wissen, empfiehlt die Ständige Impfkommission inzwischen die Impfung in der Altersgruppe 12 bis 17 Jahre. Ich bitte Sie, sich mit den Vorteilen und Nebenwirkungen einer Corona-Schutzimpfung auseinanderzusetzen. Informationsmaterial finden Sie unter: https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/impfen.

 

Besprechen Sie das Thema auch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Die Landesregierung unterstützt Schulgemeinschaften, die aktiv eine Impfung in der Schule wünschen; in diese Schulen wird die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen mobile Impfteams entsenden. Wenn Sie Interesse an einem solchen Angebot haben, sprechen Sie dies beispielsweise beim nächsten Elternabend oder in der nächsten Schülerversammlung an.

Natürlich sind trotzdem weiterhin Schutzmaßnahmen notwendig. Über die allgemeine, gut eingeübte Hygiene hinaus greifen zusätzliche Schutzmaßnahmen bei nachgewiesenen Infektionen in der Schule und werden der regionalen Infektionslage („Warnstufen“) angepasst. Alle Maßnahmen zielen darauf, den Schülerinnen und Schülern das Lernen in der Schule zu ermöglichen. Ein zentrales Element ist die Übernahme des Prinzips „3G“, nach dem nur noch wenige Einschränkungen für Schülerinnen und Schüler greifen, die genesen, geimpft oder getestet sind. Über die Stufen und die jeweils geltenden Maßnahmen informieren wir umfassend im Internet unter: https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus.

Um nach den Sommerferien zusätzliche Sicherheit zu schaffen, beginnen wir landesweit – unabhängig von der in Ihrem Landkreis oder Ihrer Stadt geltenden Warnstufe – mit einem zweiwöchigen Sicherheitspuffer.

  • In dieser Zeit gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht. Nur die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 können am Sitzplatz ohne Maske am Unterricht teilnehmen.

  • In Umsetzung des Prinzips „3G“ starten wir mit einer Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, die bis bisher nicht vollständig geimpft und auch nicht genesen sind. Die Tests können in der Schule erfolgen. Alternativ kann ein Nachweis der bekannten Teststellen vorgelegt werden. Wir werden Testverweigerer nicht vom Unterricht ausschließen, sondern betreuen sie in gesonderten Gruppen. Eine solche Aufteilung setzt voraus, dass die räumlichen und personellen Möglichkeiten an der jeweiligen Schule bestehen; andernfalls werden an einer Schule alle Schülerinnen und Schüler in ihren Lerngruppen beschult. Sie unterliegen darüber hinaus in allen Klassenstufen der Maskenpflicht auch im Unterricht. Wer in dem Zeitraum, in dem die Testpflicht gilt, keinen Nachweis über einen aktuellen außerhalb der Schule durchgeführten Test, eine Genesung oder eine Impfung erbringt und auch nicht am Testregime in der Schule teilnimmt, muss zudem mit einem Bußgeld rechnen.

    Anliegend zu diesem Schreiben (auch als Download unter www.bildung.thueringen.de) erhalten Sie das aktuelle Einwilligungs- und Widerspruchsformular, das Sie bitte ausfüllen und Ihrem Kind mitgeben. Ebenfalls erhalten Sie auf Wunsch von ihrer Schule eine Bescheinigung, die in Thüringen als Testnachweis außerhalb der Schule nutzbar ist.

    Ein zentrales Element in der Pandemiebekämpfung ist der Grundsatz: Kranke Kinder gehen nicht in die Schule. Das ist mit Blick auf Corona wichtig, aber auch angesichts vermehrter Warnungen vor anderen Krankheitswellen im Herbst. Sie müssen daher damit rechnen, dass Schulen Ihre Kinder vom Schulbesuch ausschließen, wenn eindeutige Symptome erkennbar sind. Lassen Sie dann die Infektion unbedingt von einer Ärztin oder einem Arzt abklären.

Die Rückkehr in den Präsenzunterricht erleichtert es uns, die zweite und wichtigste Aufgabe der nächsten Schuljahre anzugehen: den Ausgleich unterschiedlicher Lernstände. Schulen und Lehrkräfte, Kinder, Jugendliche und Familien sind unterschiedlich gut mit den vielen Umstellungen und dem Distanzunterricht zurechtgekommen. Viele Schülerinnen und Schüler wurden unfreiwillig in ihrer Bildungsentwicklung gebremst. Dies haben wir in den Wochen vor den Sommerferien nicht nur bei den Wissensständen, sondern auch bei den grundlegenden Lernkompetenzen (etwa Konzentration, Beweglichkeit, soziales Miteinander und Konfliktfähigkeit) gesehen.

Die Schulen werden die unterschiedlichen Lernstände mit verschiedenen Mitteln ausgleichen. Wir wollen jede Schülerin und jeden Schüler pädagogisch dort abholen, wo sie oder er jetzt steht. Drei Bereiche sind uns dabei besonders wichtig: die körperlich-motorische Entwicklung, die sozial- emotionale Entwicklung und die kognitive Entwicklung, hier insbesondere die Sprachentwicklung als zentrale Grundlage für den Bildungserfolg. Mit Mitteln aus einem Bundesprogramm können wir in den nächsten zwei Schuljahren nicht nur die freiwillige Mehrarbeit von Lehrkräften und gezielte Fortbildungen, sondern auch Angebote Dritter finanzieren. So können wir bedarfsgerechte Unterstützungsmaßnahmen anbieten. Die Schule wird im ersten Halbjahr ermitteln, welche individuellen Bedarfe bei Ihrem Kind bestehen und welche Förderung passt. Hinweise zur Umsetzung des Bundesprogramms für Thüringen finden Sie auf der (im Aufbau begriffenen) Webseite https://bildung.thueringen.de/aufholen-nach-corona. Weitere Informationen werden Sie von Ihren Lehrkräften erhalten.

Ich wünsche uns allen einen gelungenen Start in ein hoffentlich von wenigen Einschränkungen betroffenes Schuljahr 2021/22.

Ihr Helmut Holter

Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport

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