Samstag, 20 April 2024

Gemeinsamer Unterricht

Seit dem Schuljahr 2003/04 sind Grund- und Regelschulen sowie Gymnasien der bevorzugte Lernort auch für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen (d.h. mit sonderpädagogischem Förderbedarf). Die Entwicklung des Gemeinsamen Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen ist daher ein bedeutender Schwerpunkt bei der weiteren Ausgestaltung des Thüringer Schulsystems.

Grundlagen hierfür sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Freistaates Thüringen und im Thüringer Schulgesetz zu finden. Dabei steht die Integration Benachteiligter im Mittelpunkt. „Die Schüler lernen, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der  Geschlechter zu gestalten.“ (Auszug Thüringer Schulgesetz §2 Absatz 1)

An der Staatlichen Regelschule Breitungen werden im aktuellen Schuljahr 2010/2011  Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf  und pädagogischem Förderbedarf integrativ unterrichtet. Die Förderung wird in Klassenstufen 5, 6 und 7 in den Fächern Mathematik und Deutsch durchgeführt.  Für Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf erfolgt die Betreuung durch den Mobilen Dienst Schmalkalden. Die Förderung für Schüler mit pädagogischem Förderbedarf wird von Lehrkräften der Staatlichen Regelschule Breitungen übernommen.

Für Schülerinnen und Schüler, die nach erfolgreich den Qualifizierten Hauptschulabschluss in Klasse 9 absolviert haben, wird eine besondere Förderung in Klassenstufe 10 zur Vorbereitung auf den Realschulabschluss angeboten. Im aktuellen Schuljahr 2010/11 werden Schüler in Mathematik und Englisch gefördert.

Nützliche Dokumente und Links:

           www.gu-thue.de    

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